10.04.2024

Keep it simple! Mietzinsvorschreibung mit „GEA Strom“

Die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist die beste Form der Stromverteilung innerhalb eines Gebäudes. Jeder Mieter im Haus kann Strom von der PV-Anlage ohne Belastung durch Netzgebühren erhalten. FZI verwaltet diese Energieverteilung im Rahmen der normalen Vorschreibungen. Die Mieter erhalten keine zusätzliche Rechnung. Der Kostenanteil an PV Strom wird über eine zusätzliche Zeile „GEA Strom“ auf der Mietzinsvorschreibung eingehoben. Abgerechnet wird einmal im Jahr im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Auch hier gibt es keine zusätzlichen Rechnungen für Ihre Mieter. Keep it simple!!

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